Die beiden Parteien, der Auftraggeber und die medbörse GmbH, vereinbaren, dass ein Honoraranspruch der medbörse GmbH nur im Falle einer erfolgreichen Vermittlung über die medbörse GmbH entsteht und bei Schließung des Praxiskaufvertrages / Anteilskaufvertrages fällig wird.
Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung durch die medbörse GmbH steht der medbörse GmbH gegen den Auftraggeber ein Honoraranspruch in Höhe von 5 % zzgl. Mehrwertsteuer bezogen auf den Kaufpreis, mindestens jedoch 5.000 Euro zzgl. Mehrwertsteuer, zu.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die medbörse GmbH über den Verlauf der Vertragsverhandlungen in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus verpflichtet er sich, die medbörse GmbH unverzüglich nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages zu informieren und ihr eine Abschrift des Kaufvertrages zur Verfügung zu stellen.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Der Auftraggeber akzeptiert die o.a. Honorarvereinbarung.
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